Verkaufsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

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Vorwort

Für alle Angebote, Aufträge, Verträge, Vereinbarungen, Lieferungen, Leistungen und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen der Flodraulic GmbH und ihrem Geschäftspartner, nachfolgend Kunde genannt, soweit dieser Unternehmer im Sinne der § 14 Abs. 1, 310 Abs. 1 BGB ist, gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unabhängig davon, ob die Bestellungen bei der Flodraulic GmbH im Wege des Offline-Direktverkaufs oder über den  Online-Shop erfolgen.

Das vorliegende Dokument ist in drei Abschnitte unterteilt. Die Abschnitte I und II beinhalten die allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen für Offline-Verkäufe (im Folgenden die „Allgemeine Verkaufsbedingungen“) und Online-Verkäufe (im Folgenden die „Allgemeinen Bedingungen für Online Verkäufe“), während Abschnitt III die allgemeinen Bestimmungen enthält, die für beide Abschnitte gleichermaßen gelten.

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses gültigen Fassung. Die letzte aktualisierte Fassung wird in schriftlicher Form zur Verfügung gestellt und kann unter www.flodraulicgermany.com heruntergeladen werden.

 

Definitionen

Die hierin verwendeten und nicht anderweitig definierten Begriffe in Großbuchstaben haben die nachstehenden Bedeutungen:

Flodraulic“ ist das deutsche Unternehmen namens Flodraulic GmbH mit Sitz in: Im Haslet 38, 93086 Wörth an der Donau, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE813398188, E-Mail: flodraulicgmbh@flodrauliceurope.com, Telefon: +49 (0) 9482 909090, Handelsregister-Nr. HRB 17353, Amtsgericht Regensburg.

„Kunde“ ist die juristische Person, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit im Sinne der §§ 14 Abs. 1, 310 Abs. 1 BGB Produkte und/oder Dienstleistungen von Flodraulic erwirbt.

„Parteien“ sind Flodraulic und der Kunde, wenn sie gemeinsam angegeben werden.

„Bestellungen“ sind die Bestellungen von Produkten und/oder Dienstleistungen, die der Kunde Flodraulic entweder direkt oder über den Online-Shop gemäß den auf der Flodraulic-Website verfügbaren Anweisungen erteilt.

„Auftragsbestätigung“ ist die schriftliche Annahme der Bestellung, die Flodraulic an den Kunden sendet und damit den Kaufvertrag abschließt; die Annahme einer Online-Bestellung, die der Kunde über den Online-Shop aufgegeben hat, wird von Flodraulic ausgestellt und durch eine automatisierte E-Mail an die bei der Registrierung auf der Website angegebenen E-Mail-Adresse des Kunden gesendet. 

„Vertrag“ ist die Transaktion über den Verkauf von Produkten und Dienstleistungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der entsprechenden Bestellung und der entsprechenden Auftragsbestätigung, die zusammen die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien bilden. Sofern nicht anders schriftlich zwischen den Parteien vereinbart, umfasst der Vertrag nicht das Systemprojekt, die Installation der gelieferten Ausrüstung, Tests, Schulungen und Handbücher, Unterstützung bei der Inbetriebnahme sowie alle Dienstleistungen, Aufgaben und Produkte, die nicht in der Auftragsbestätigung von Flodraulic erwähnt sind, oder die Entwicklung und Implementierung von kundenspezifischer Software, die gesondert in den Softwareentwicklungsbedingungen auf der Website von Flodraulic geregelt ist.

Produkte sind die von Flodraulic entweder direkt und/oder über den Online-Shop angebotenen und vermarkteten Waren.

„Dienstleistungen“ sind die von Flodraulic dem Kunden in Verbindung mit dem Verkauf der Produkte angebotenen Zusatzleistungen.

„Website“ ist die Internet-Seite www.flodraulicgermany.com im Besitz von Flodraulic, die ausschließlich von Flodraulic betrieben wird und dem Kunden unter anderem den Zugang zum Online-Shop ermöglicht.

„Höhere Gewalt“ sind unvorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle von Flodraulic liegen; einschließlich, aber nicht beschränkt auf Störungen wie Streiks, Aufruhr, Unruhen, Arbeitskräftemangel, Aussperrungen, Energie- und/oder Rohstoffmangel, Währungskrisen, Brände, Erdbeben, Überschwemmungen, Kriege, Embargos, militärische Aktionen, Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen von Betriebs- oder Transitunterbrechungen, Ausfälle oder Fehlfunktionen wesentlicher Ausrüstungen und Systeme oder andere besondere technische Störungen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Flodraulic liegen, einschließlich Verspätungen oder Versäumnisse von Unterauftragnehmern, wodurch Flodraulic von seinen vertraglichen Leistungspflichten befreit wird, ohne dass der Kunde damit verbundene Ansprüche oder Schadensersatzansprüche geltend machen kann.

 

Abschnitt I - Allgemeine Bedingungen für den Offline-Verkauf

 

1. Geltungsbereich

1.1 Für alle Offline-Verkäufe von Produkten oder Dienstleistungen von Flodraulic an Kunden gilt ausschließlich Abschnitt I dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2 Jede Änderung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ist zwischen den Parteien nur dann gültig, wenn sie zuvor von Flodraulic schriftlich genehmigt wurde.

1.3. Flodraulic ist berechtigt, die Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ergänzen und zu ändern.

1.4 Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Allgemeinen Verkaufsbedingungen und anderen zwischen Flodraulic und dem Kunden schriftlich vereinbarten Bedingungen haben die widersprüchlichen Bedingungen des letzteren Vorrang.

1.5 Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass widersprüchliche oder abweichende Einkaufsbedingungen oder andere Beschränkungen oder Bestimmungen des Kunden, die von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichen, selbst wenn sie in einem Dokument, einem Angebot, einem Kostenvoranschlag oder einer anderen zwischen den Parteien ausgetauschten Mitteilung erwähnt werden und/oder Flodraulic anderweitig bekannt sind, nicht gültig sind und von Flodraulic nicht akzeptiert werden, selbst wenn solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

2. Abschluss des Vertrages

2.1 Eine vom Kunden erteilte Bestellung von Produkten ist für Flodraulic nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich angenommen und bestätigt wurde.

2.2 Ein Kaufvertrag gilt erst dann als abgeschlossen und wird zwischen den Parteien gültig und verbindlich, wenn Flodraulic dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung ausgestellt hat.

2.3 Jede Ergänzung oder Änderung des Kaufvertrags, die im gegenseitigen Einvernehmen der Parteien erfolgt, erfordert die Ausstellung einer neuen Auftragsbestätigung durch Flodraulic.

2.4 Weichen die in der Bestellung des Kunden genannten Bedingungen von den in der Auftragsbestätigung von Flodraulic genannten Bedingungen ab, so gelten letztere als neues Angebot und der Vertrag gilt als vom Kunden zu den darin genannten Bedingungen angenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von 5 (fünf) Kalendertagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung widerspricht.

2.5 Angebote oder Kostenvoranschläge von Flodraulic, in welcher Form auch immer, die dem Kunden bekannt geworden sind, gelten ausschließlich für den darin genannten Zeitraum und die gesamte Lieferung.

 

3. Dokumente im Zusammenhang mit den Produkten

3.1 Angaben über Produkte (z .B. Verwendungs- und/oder Einsatzmöglichkeiten, technische Daten, Zeichnungen, Abbildungen in Werbematerialien, Prospekten oder auf der Website) und die dazugehörige Dokumentation, gleichgültig in welcher Form, sind für Flodraulic unverbindlich und freibleibend, es sei denn, dass eine entsprechende schriftliche Zusicherung in der Auftragsbestätigung erfolgt ist. Abweichungen der Ware von den Angeboten und Mustern sind nach Maßgabe der jeweils gültigen DIN-Normen oder anderer einschlägiger technischer Normen zulässig.

3.2 Der Kunde akzeptiert ausdrücklich und verpflichtet sich, die Informationen und spezifischen Dokumentationen zu Produkten, die ausschließliches Eigentum von Flodraulic sind, für andere als die im Kaufvertrag vorgesehenen Zwecke zu verwenden und an Dritte weiterzugeben oder zu reproduzieren, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Flodraulic.

3.3 Flodraulic kann die Produkte jederzeit ändern, wenn dies für notwendig oder angemessen erachtet wird, und den Kunden darüber informieren. Etwaige branchenübliche Abweichungen und Änderungen, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften vorgenommen werden oder die technische Verbesserungen darstellen, sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit der betreffenden Ware für den vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Es gelten die in der Auftragsbestätigung von Flodraulic angegebenen Kaufpreise.

4.2 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten die Produktpreise ab Werk (EXW Incoterms 2020), Sitz oder Auslieferungslager von Flodraulic. Die Kosten für Verpackung und Versand trägt der Kunde.

4.3 Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, sind Zahlungen innerhalb der in der Auftragsbestätigung von Flodraulic genannten Termine und Fristen zu leisten.

4.4 Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen gemäß § 288 BGB zu zahlen, unbeschadet des Rechts von Flodraulic, Schadensersatz zu verlangen und den Vertrag nach Maßgabe des folgenden Artikels 7 zu kündigen.

4.5 Jegliche Ansprüche, die zwischen den Parteien entstehen, entbinden den Kunden nicht von der Verpflichtung, die in der Bestellung angegebenen und in der Auftragsbestätigung aufgeführten Zahlungsbedingungen einzuhalten.

4.6 Flodraulic ist berechtigt, die Produktpreise anzupassen, indem sie den Kunden einen Monat vor der Lieferung davon in Kenntnis setzt, falls es zu Kostenerhöhungen kommt, die außerhalb der Kontrolle von Flodraulic liegen, wie z. B. Wechselkursschwankungen, Währungsregularien, Zölle, Erhöhungen der Herstellungskosten, Änderungen der Kosten für Produktionsmaterial oder Rohstoffpreise, Arbeitskosten oder andere Kostenerhöhungen in der Lieferkette.

 

5. Lieferfristen

5.1 Eventuell angegebene Termine oder Fristen für die Lieferung der Produkte sind lediglich Schätzungen. Sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben, werden die Lieferfristen ab dem Datum der Auftragsbestätigung berechnet. Hat der Kunde eine Vorauszahlung zu leisten, so werden die Lieferfristen ab dem Tag berechnet, an dem die Vorauszahlung geleistet wurde.

5.2 Die Lieferfristen verlängern sich automatisch, ohne dass der Kunde hieraus Schadensersatzansprüche geltend machen kann, wenn einer der folgenden Umstände eintritt:

a) wenn der Kunde mit der Bereitstellung von technischen Daten oder Materialien, die für die Lieferung als notwendig erachtet werden, in Verzug ist, oder wenn er Abweichungen oder Änderungen der bestellten Produkte verlangt, während der Auftrag bereits in Bearbeitung ist, oder im Falle einer Verzögerung oder Nichtbeantwortung der Bitte um Genehmigung von Entwürfen oder Ausführungsplänen.

b) wenn die Lieferung von Waren und Dienstleistungen durch Ereignisse und Umstände höherer Gewalt behindert oder übermäßig verteuert oder belastet wird; in diesem Fall ist die Firma Flodraulic berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen für die Dauer der Behinderung auszusetzen oder, soweit die Dauer der Behinderung nicht vorhersehbar ist, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden vom Vertrag zurückzutreten.

5.3 Die Nichtbezahlung auch nur einer einzigen Rechnung durch den Kunden berechtigt Flodraulic, die Lieferfristen auszusetzen und ausstehende Lieferungen bis zur Begleichung der ausstehenden Zahlungen durch den Kunden nach Fristsetzung zurückzustellen, unbeschadet des Rechts von Flodraulic, vollen Ersatz für alle aus dem Zahlungsverzug des Kunden entstehenden Schäden zu verlangen. Bei fortgesetzter Nichterfüllung und Ablauf der Zahlungsfrist ist Flodraulic berechtigt, den Vertrag ohne Mahnung gemäß 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB zu kündigen, unbeschadet des Anspruchs auf vollen Ersatz aller aus dem Verzug des Kunden entstehenden Schäden. 

5.4 Befindet sich der Kunde mit der Annahme der Produkte in Verzug, gehen Gefahr und Haftung mit der Mitteilung von Flodraulic, dass die Produkte versand- oder abholbereit sind, auf den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung am Erfüllungsort erfolgt und wer die Transportkosten zu tragen hat. In solchen Fällen gilt die Lieferung als erfolgt und Flodraulic ist berechtigt, diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gemäß dem vorstehenden Artikel 4 in Rechnung zu stellen.

5.5 Im Falle der Beendigung des Vertrags zwischen den Parteien, aus welchem ​​Grund auch immer, verpflichtet sich der Kunde, die bestellten Produkte, die bei Flodraulic auf Lager sind, und/oder die Waren, die sich bei Vertragsbeendigung noch im Herstellungsprozess befinden, innerhalb von 90 Tagen abzuholen. Nach Ablauf dieser 90-tägigen Frist ist Flodraulic berechtigt, die Waren an den Kunden zu liefern und die Zahlung dafür zu verlangen. 

6. Lieferbedingungen, Verpackung, Gefahrenübergang

6.1 Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, erfolgen alle Lieferungen EXW (Incoterms 2020) ab Standort oder Auslieferungslager von Flodraulic. Wird der Versand aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen den Parteien ganz oder teilweise von Flodraulic veranlasst und unterlässt der Kunde besondere Anweisungen, so gilt die Lieferung als im Werk oder Auslieferungslager von Flodraulic erfolgt und Flodraulic haftet weder für die gewählte Transportart noch für die von Spediteuren oder Frachtführern angewandten Versandtarife.

6.2 Die Gefahr des Verlustes, der Beschädigung oder der Zustandsverschlechterung der Produkte geht mit der Übergabe der Produkte am Sitz oder Auslieferungslager von Flodraulic (EXW Incoterms 2000) auf den Kunden über, d. h . spätestens mit der Übergabe der gelieferten Produkte an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Firma.

6.3 Der Kunde ist verpflichtet, die Produkte unverzüglich nach Mitteilung der Versandbereitschaft abzuholen oder abzunehmen. Der Zeitpunkt der Lieferung ist der Zeitpunkt der Übergabe der Produkte an den Spediteur, den Frachtführer oder eine andere Person oder Firma, die anderweitig mit der Durchführung der Lieferung beauftragt ist.

6.4 Verzögert sich die Verladung oder der Transport der Produkte oder im Falle einer vereinbarten Abholung die Abholung der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist Flodraulic berechtigt, die Produkte auf Kosten und Gefahr des Kunden nach eigenem Ermessen zu lagern, alle zur Erhaltung der Produkte für erforderlich gehaltenen Maßnahmen zu ergreifen und die Produkte als geliefert in Rechnung zu stellen. Flodraulic haftet jedoch nicht für Verspätungen, Verlust oder Beschädigung während des Transports, wenn der Gefahrenübergang stattfindet.

6.5 Falls nach ausdrücklicher Vereinbarung der Parteien die Transportkosten von Flodraulic getragen werden sollen, behält sich Flodraulic das Recht vor, die Transportart zu wählen; falls der Kunde eine andere Regelung wünscht, gehen alle zusätzlichen Kosten, die Flodraulic in diesem Zusammenhang entstehen, vollständig zu Lasten des Kunden.

6.6 Nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden wird Flodraulic den Versand im Namen und im Interesse des Kunden selbst vornehmen.

6.7 Die Produkte sind mit einer geeigneten Verpackung gemäß den Standards von Flodraulic zu versehen. Besondere Verpackungs- oder Versandwünsche des Kunden sind von den Parteien zu vereinbaren und die damit verbundenen Versandkosten und Aufwendungen werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

 

7. Beendigung des Vertrags

7.1 Flodraulic ist berechtigt, den Vertrag gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu kündigen, wenn eines der folgenden Ereignisse Eintritt:

1) Der Kunde leistet ausstehende Zahlungen gemäß Artikel 5.3 nicht oder nicht rechtzeitig.

2) Der Kunde nimmt die Produkte nicht gemäß den in Artikel 5.4 oben genannten Bedingungen an.

3) Der Kunde hält die Bestimmungen der Artikel 3.2 und 19 nicht ein.

4) Der Kunde befindet sich in einem Liquidations- oder Insolvenzverfahren oder wird für insolvent erklärt.

5) Der Kunde reduziert seine Zahlungsgarantien oder stellt seine Zahlungsfähigkeit nicht sicher, in diesem Fall erfolgt die Kündigung auch gemäß § 321 BGB.

7.2 Nach Beendigung des Vertrages gemäß vorstehender Ziffer 7.1 ist Flodraulic berechtigt, die sofortige und vollständige Zahlung aller seiner Guthaben gegenüber dem Kunden zu verlangen.

 

Abschnitt II - Allgemeine Bedingungen für den Online-Verkauf

 

8. Geltungsbereich

8.1 Die nachstehenden Allgemeinen Online-Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für alle Kaufverträge, die Flodraulic mit Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, über die Website www.flodraulicgermany.com abschließt, d.h. für B2B-Fernabsatzverträge über den Verkauf der dort dargestellten Produkte.

8.2 Der Online-Verkauf der Produkte unterliegt diesen Allgemeinen Online-Verkaufsbedingungen, die vom Kunden durch Klicken auf die entsprechende Schaltfläche als anerkannt und akzeptiert gelten, sowie den vom Kunden auf der Website für diese einzelne Transaktion ausgewählten Verkaufsbedingungen (z.B. Kaufpreis, Zahlung, Versand, Produkttyp usw.), die in der Auftragsbestätigung von Flodraulic enthalten sein müssen.

8.3 Sofern nicht anders vereinbart, bilden die zum Zeitpunkt der Bestellung des Kunden geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Verkauf den rechtlichen Rahmen für den vom Kunden getätigten Kauf.

8.4 Der Kunde erkennt an, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Verkauf auf der Website von Flodraulic verfügbar sind und dass Flodraulic dem Kunden einen Link zu ihrer aktualisierten Version zur Verfügung stellen kann.

 

9. Registrierung als Kunde

9.1 Der Kunde kann Online-Bestellungen ausschließlich durch Anlegen eines Benutzerkontos im Online-Shop von Flodraulic tätigen. Die für die Erstellung eines Benutzerkontos erforderlichen Daten (Benutzername und Passwort) sind Flodraulic vollständig und wahrheitsgemäß zu übermitteln und Flodraulic ist berechtigt, diese Daten zu prüfen und deren Richtigkeit festzustellen; nachträgliche Änderungen der personenbezogenen Daten werden vom Kunden eigenverantwortlich eingegeben.

9.2 Der vom Kunden gewählte Benutzername und das Passwort sind unter allen Umständen geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sollte das Passwort dennoch Dritten zugänglich gemacht werden und hieraus ein wirtschaftlicher Schaden entstehen, so hat der Kunde unbeschadet seiner vollen Haftung Flodraulic unverzüglich darüber zu informieren.

9.3 Der Kunde kann seine Zugangsdaten jederzeit abrufen, indem er auf die Schaltfläche „Passwort abrufen“ klickt.

9.4 Der Kunde anerkennt und akzeptiert alle Bestellungen, die im Online-Shop von Flodraulic über sein individuelles Benutzerkonto und Passwort aufgegeben werden, und alle damit zugehörigen Rechnungen, die Flodraulic an ihn adressiert, als seine eigenen.

9.5 Die von Flodraulic auf der Website dargestellten Produkt- und Dienstleistungsangebote sind für den Kunden unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung dar, Produkte im Online-Shop zu bestellen. Flodraulic lehnt jegliche Haftung für Informationen, Dokumente, Bilder und Materialien ab, die möglicherweise von Dritten auf der Website eingegeben werden, selbst wenn diese Inhalte dem Kunden im Rahmen einer von Flodraulic angebotenen Werbedienstleistung zur Verfügung gestellt werden.

 

10. Abschluss des Online-Kaufvertrages

10.1 Der Kunde muss sich anmelden, indem er seinen Benutzernamen und sein Passwort eingibt und die Anweisungen auf der Website und in diesen Allgemeinen Online-Verkaufsbedingungen befolgt.

10.2 Der Kunde muss die folgenden auf der Website verfügbaren Informationen und Bedingungen zur Kenntnis nehmen:

1) Produktbeschreibung auf den einzelnen Produktblättern.

2) Produktpreis einschließlich Steuerangaben, Versandkosten und sonstiger Gebühren.

3) Zahlungsbedingungen.

4) Produktverfügbarkeit.

5) alle anderen damit verbundenen Informationen, die auf der Website verfügbar sind.

10.3 Die Produkte werden von Flodraulic mit größter Genauigkeit angezeigt und dargestellt. Der Kunde erkennt jedoch an und akzeptiert, dass es geringfügige Unterschiede zwischen den Fotos, Abbildungen und Beschreibungen der auf der Website dargestellten Produkte und den gelieferten Produkten geben kann.

Insbesondere erkennt der Kunde an und akzeptiert, dass die auf der Website veröffentlichten Fotos und/oder Videos zu den Produkten nur als Anschauungsbeispiele dienen.  

Das Angebot an Produkten und Dienstleistungen von Flodraulic kann ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Ebenso darf Flodraulic technische und äußere Verbesserungen vornehmen, die nicht wesentlich sind und die Qualität des Produkts nicht verschlechtern.

Der Kunde hat das Recht, auf die Website ausschließlich zum Anzeigen der Produktpalette und zum Durchführen des damit verbundenen Kaufs zuzugreifen. Eine andere Nutzung der Website oder ihres Inhalts ist nicht gestattet, und er erkennt die geistigen Eigentumsrechte von Flodraulic auf demselben gemäß Artikel 19 unten an.

10.4 Vor dem Absenden der Bestellung kann der Kunde eventuelle Fehleingaben korrigieren oder die Mengen der ausgewählten Artikel ändern oder die Website ohne Abschluss einer Transaktion verlassen.

Bestellungen können wahlweise in deutscher oder englischer Sprache getätigt werden. Durch Anklicken des Schaltfläche „Bestellbestätigung“ wir die Bestellung abgeschlossen. Durch Klicken der Schaltfläche gibt der Kunde eine rechtsverbindliche Bestätigung zum Kauf der Artikel ab, die Flodraulic zum Verkauf über seinen Online-Shop angeboten hat, und schließt damit den Kaufvertrag ab.

10.5 Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde eine automatische E-Mail von Flodraulic, die den Eingang seiner Bestellung bestätigt und folgende Angaben enthält: die Bestellnummer, das Datum und die Uhrzeit der Bestellung, die Art, die Menge und den Preis der gekauften Produkte, die Steuern, die eventuellen Versandkosten und andere eventuelle Gebühren, die Lieferbedingungen und die Adresse des Lieferorts, die Rechnungsdaten und den Link zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Online-Verkauf und zu der auf der Website veröffentlichten Datenschutzerklärung gemäß Art. 13 DSGVO.

10.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit der vertragsrelevanten Informationen und Daten zu überprüfen und Flodraulic innerhalb einer Stunde über etwaige Änderungen zu informieren.

10.7 Flodraulic ist berechtigt, die Bestellung des Kunden auszusetzen, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug ist oder andere Nichterfüllungen in Bezug auf frühere Bestellungen hat; Flodraulic verpflichtet sich, den Kunden darüber zu informieren und darauf hinzuweisen, dass die Aussetzung fortgesetzt wird, bis die Schulden des Kunden endgültig beglichen sind.

10.8 Die Bestellung wird in der Datenbank von Flodraulic unter der Rubrik „Meine Bestellungen“ gespeichert, wo der Kunde Zugriff auf seine vorherigen Bestellungen hat.

10.9 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass sich die Verfügbarkeit der auf der Website angezeigten Produkte auf die tatsächliche Verfügbarkeit zum Zeitpunkt des Zugriffs des Kunden auf die Website bezieht. Flodraulic behält sich das Recht vor, die Bestellung im Falle eines Mangels an Produkten nicht zu bearbeiten, und verpflichtet sich in diesem Fall, den Kunden unverzüglich darüber und über den voraussichtlichen Zeitraum zu informieren, innerhalb dessen das Produkt schließlich geliefert werden kann. Nach Erhalt einer solchen Mitteilung ist der Kunde berechtigt, seine Bestellung innerhalb von 3 (drei) Tagen schriftlich zu stornieren, wobei der Kunde verpflichtet ist, alle bereits erhaltenen Produkte auf eigene Kosten zurückzusenden, woraufhin Flodraulic alle vom Kunden getätigten Zahlungen oder Vorauszahlungen zurückerstatten, ohne dass dem Kunden Ansprüche, Entschädigungen oder Schäden im Zusammenhang mit einer solchen Stornierung zustehen.

 

11. Lieferbedingungen und Lieferfristen

11.1 Durch Auswahl der auf der Website verfügbaren bevorzugten Option werden Produkte an Kunden in Deutschland entweder direkt von Flodraulic an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert, in diesem Fall werden die Versandkosten dafür im Warenkorb des Kunden angegeben oder EXW (Incoterms 2020), Sitz oder Auslieferungslager der Flodraulic an dem dem Kunden von Flodraulic kommunizierten Lieferdatum bereitgestellt.

11.2 Lieferungen an Kunden in andere Länder in Europa und außerhalb Europas erfolgen EXW (Incoterms 2020), Sitz oder Auslieferungslager von Flodraulic.

11.3 Die Gefahr des Verlustes, der Zerstörung oder der Beschädigung der Produkte geht in jedem Fall von Flodraulic mit der Übergabe und/oder Verladung der Produkte am Sitz oder Auslieferungslager von Flodraulic auf den Kunden über oder, wenn der Kunde den Transport nicht rechtzeitig veranlasst, mit der Anzeige der Verlade- und/oder Versandbereitschaft an den Kunden und/oder an die zur Ausführung des Transports befugte Person (einschließlich Frachtführer).

11.4 Flodraulic wird sich nach besten Kräften bemühen, die Produkte innerhalb der auf der Website angegebenen voraussichtlichen Lieferfrist zu liefern, die lediglich als Richtwert gilt und nicht verbindlich ist. Der Kunde hat das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Ware nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach dem bestätigten Liefertermin geliefert werden; in diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises. Schadensersatzansprüche aufgrund von Lieferverzögerungen sind in jedem Fall ausgeschlossen.

11.5 Die Lieferung von Waren erfolgt erst nach Zahlung des Kaufpreises durch den Kunden gemäß Artikel 12, andernfalls ist Flodraulic berechtigt, die Lieferung bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.

11.6 Im Falle höherer Gewalt ist Flodraulic von der Verpflichtung zur Lieferung entbunden und hat daher für die Dauer der Störung nicht für die Nichtlieferung oder verspätete Lieferung einzustehen. Soweit die Dauer der Behinderung nicht vorhersehbar ist, ist Flodraulic berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche oder Schadensersatzansprüche zustehen.

 

12. Zahlungen

12.1 Der von Flodraulic angegebene und in der jeweiligen Bestellung und Auftragsbestätigung ausgewiesene Preis ist vom Kunden inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer wahlweise per Kreditkarte, Banküberweisung, Sofortüberweisung oder PayPal zu zahlen. Der Zahlungsverkehr erfolgt über validierte sichere Verfahren. Die Sicherheit der Zahlung per Kreditkarte wird durch die VBV (Verified by VISA) und SCM (Security Code Mastercard) Zertifizierung gewährleistet. Zusätzliche Gebühren im Zusammenhang mit den vom Kunden gewählten Zahlungsmethoden gehen vollständig zu Lasten des Kunden.

12.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Zahlung sofort nach Abschluss der Bestellung zu tätigen. Bei Zahlung per Kreditkarte ermächtigt der Kunde Flodraulic, den Kaufpreis dem Kunden zu belasten. Flodraulic behält sich das Recht vor, vor jeder Zahlung eine Identitäts- und Kreditprüfung des Kunden durchzuführen. Bei Zahlung per Banküberweisung erhält der Kunde nach Anklicken der entsprechenden Option eine E-Mail mit der Angabe des Bankkontos von Flodraulic für die Überweisung. Zahlungen sind erst gültig, wenn der Zahlungsbetrag Flodraulic gutgeschrieben wurde Etwaige zusätzliche Kosten, die dem Kunden aufgrund der gewählten Zahlungsart entstehen, sind von diesem direkt zu tragen.

12.3 Lieferungen erfolgen nach der Zahlung des Kaufpreises durch den Kunden. Das Versäumnis des Kunden, die Zahlung gemäß vorstehendem Absatz 12.2 zu leisten, berechtigt Flodraulic, unverzüglich vom Vertrag zurückzutreten und ihn ohne vorherige Ankündigung schriftlich zu kündigen.

12.4 Flodraulic erstellt Rechnungen elektronisch und sendet diese ebenfalls elektronisch per e-Rechnung an den Kunden. Nach der Ausstellung der Steuerdokumente dürfen keine Änderungen mehr vorgenommen werden.

 

13. Preise

13.1 Alle Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich als Nettopreise ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige zusätzliche Steuern, Abgaben und Gebühren (z.B. Verpackung, Fracht, Porto, Transportversicherung, Entladung).

13.2 Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Flodraulic die Preise jederzeit nach eigenem Ermessen aktualisieren kann. Die auf der Website zum Zeitpunkt des Kaufs durch den Kunden angezeigten und während der Transaktion bestätigten Preise können nicht mehr geändert werden.

13.3 Im Falle eines IT-Fehlers, eines manuellen Fehlers, eines technischen Fehlers oder eines anderen Fehlers unterschiedlicher Art, der zu einer wesentlichen, von Flodraulic nicht zu vertretenden Änderung des Preises oder der Menge der Produkte führen kann, wird Flodraulic den Kunden schriftlich benachrichtigen, sobald der betreffende Fehler entdeckt wird. In einem solchen Fall sind beide Parteien berechtigt, innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach einer solchen Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, die Produkte auf seine Kosten zurückzusenden, und Flodraulic erstattet dem Kunden den Kaufpreis und/oder weitere bezahlte Beträge. Schadensersatz- und/oder Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen

 

Abschnitt III - Gemeinsame Bestimmungen zu den Abschnitten I und II

 

14. Mängelgewährleistung, Mängelrüge, Rücksendungen

14.1 Flodraulic haftet gegenüber dem Kunden nur für die ordnungsgemäße Ausführung der Auftragsbestätigung und gewährleistet, dass die Produkte im Wesentlichen den darin angegebenen Zeichnungen, Spezifikationen und technischen Beschreibungen sowie den zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens in Deutschland geltenden Sicherheitsstandards und -vorschriften entsprechen. Flodraulic übernimmt keine Verantwortung für die Einhaltung anderer nationaler Vorschriften. Bei Verwendung der Produkte in anderen Ländern obliegt es dem Kunden, die Konformität der Ware mit den dort einschlägig gültigen gesetzlichen Vorschriften und Normen zu überprüfen und ggf. die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen.

Flodraulic gibt keinerlei Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf die Produkte ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen der Marktgängigkeit, Eignungsgarantien für einen bestimmten Zweck, Eigentumsgarantien oder Garantien gegen die Verletzung von geistigen Eigentumsrechten Dritter.

14.2 Die Website veranschaulicht und stellt Produktdetails und -eigenschaften dar und klassifiziert sie entweder als von Dritten gekaufte und von Flodraulic vertriebene Produkte von Drittanbietern, für die die Herstellergarantie gilt, oder solche, die ausdrücklich nicht von der Garantie abgedeckt sind. Sämtliche Darstellungen innerhalb der Website stellen keine Beschaffenheitserklärung dar, sondern lediglich Beschreibungen und Kennzeichnungen der Waren und Dienstleistungen.

14.3 Gemäß § 377 HGB hat der Kunde die Produkte unverzüglich nach Erhalt auf Unversehrtheit und Vollständigkeit zu untersuchen und sicherzustellen, dass sie frei von äußerlich oder anderweitig erkennbaren Mängeln oder Vertragswidrigkeiten in Bezug auf die Bestellung sind und die Auftragsbestätigung. Mängelansprüche bestehen nur, wenn Mängel spätestens 5 (fünf) Tage nach Lieferung der Produkte schriftlich gerügt werden (sog. offensichtliche Mängel); verdeckte Mängel sind innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Entdeckung, in jedem Fall aber vor Ablauf der vereinbarten Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde, Reklamationen innerhalb dieser Frist zu melden, gelten die Produkte als in allen rechtlichen Wirkungen und Zwecken angenommen, mit der Folge, dass er sein Recht verwirkt, einen Mangel oder eine Nichtkonformität der Produkte geltend zu machen. Der Kunde trägt die Beweislast für alle Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Entdeckung des Mangels und für die rechtzeitige Anzeige. Flodraulic übernimmt keine Gewährleistung, wenn der Kunde die vertragsgegenständlichen Produkte verarbeitet, bearbeitet oder anderweitig verändert hat.

14.4 Unter der Voraussetzung, dass der Kunde eine begründete und ordnungsgemäße Mängelrüge gemäß Ziffer 14.3 vorgelegt hat, muss der Kunde im Falle eines Garantieanspruchs das Produkt innerhalb von 8 Tagen nach der Mängelrüge unversehrt, mit intakter Verpackung und vollständig in allen Teilen (einschließlich der ursprünglich in der Verpackung enthaltenen Begleitdokumentation und Produktinformationen sowie etwaiger Zubehörteile) an Flodraulic zurücksenden. Flodraulic erstattet alle Beträge zurück, die der Kunde für das zurückgegebene Produkt bezahlt hat. In solchen Fällen hat der Kunde keinen Anspruch auf einen zusätzlichen Schadensersatz.

14.5 Mängelansprüche und vertragliche Ansprüche des Kunden wegen oder im Zusammenhang mit schlechter Materialbeschaffenheit oder Mängeln der Produkte verjähren in einem Jahr ab Lieferung der Produkte, soweit es sich nicht um Ansprüche wegen Mängeln handelt, die auf normalem Verschleiß und gewöhnlicher oder üblicher Verwendung der Produkte oder auf Unerfahrenheit oder Fahrlässigkeit des Kunden beruhen, oder um Produktteile, die aufgrund ihrer stofflichen Beschaffenheit oder der Art ihrer Verwendung einem schnellen Verfall unterliegen. Die vorgenannte Verjährungsfrist gilt nicht für Ansprüche aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, für Personenschäden und für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für gesetzlich vorgeschriebene längere Verjährungsfristen.

14.6 Reklamationen des Kunden bei Mängeln sind bei Flodraulic unter strikter Einhaltung der auf der Website www. flodraulicgermany.com verfügbaren Anweisungen geltend zu machen. Bei Nichteinhaltung erlischt der Anspruch des Kunden.

14.7 Sofern der Kunde eine berechtigte und ordnungsgemäße Mängelrüge erhoben hat, wird die Firma Flodraulic ihren Garantieverpflichtungen innerhalb einer angemessenen Frist nachkommen. Flodraulic kann nach eigenem Ermessen entscheiden, ob sie Ersatz liefert oder die Produkte, die sie als mangelhaft anerkennt, nachbessert, ohne dass dem Kunden dafür Kosten in Rechnung gestellt werden, mit Ausnahme der Versandkosten, die zu Lasten des Kunden gehen.

14.8 Hält Flodraulic den Garantieanspruch für unwirksam oder jedenfalls für nicht anwendbar, kann sie dem Kunden einen Kostenvoranschlag für die Reparatur unterbreiten, wobei der Kunde frei entscheiden kann, ob er diesen annimmt und Flodraulic mit der Mängelbeseitigung und Reparatur beauftragt oder das unreparierte Produkt auf eigene Kosten zurücksenden oder verschrotten lässt.

14.9 Die Beseitigung von Mängeln oder die Lieferung von Ersatzwaren im Rahmen der Garantie bewirkt weder eine Verlängerung der Garantiefrist noch einen Neubeginn der Verjährungsfrist.

14.10 Die Garantieverpflichtung für Mängel erlischt, wenn der Kunde die Produkte unsachgemäß oder ungeachtet der Anweisungen von Flodraulic verwendet oder behandelt hat, wenn die Produkte ohne Genehmigung von Flodraulic zerlegt und/oder modifiziert und/oder ersetzt und/oder repariert und/oder verändert wurden oder wenn Mängel auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, wenn die Produkte ohne ihr Original-Kennzeichnungsetikett zurückgeschickt wurden oder wenn sie unsachgemäß gelagert und verwaltet, manipuliert oder gestoßen wurden oder wenn ihre elektrischen Komponenten Spannungsschwankungen ausgesetzt waren oder unsachgemäß angeschlossen wurden.

14.11 Garantieansprüche berechtigen den Kunden in keinem Fall, eine Stornierung oder Mengenreduzierung der bestellten Produkte zu verlangen oder eine Entschädigung oder einen Schadenersatz zu fordern.

14.12 Der Kunde ist damit einverstanden und verpflichtet sich, die Produkte nicht für einen anderen als den vorgesehenen Zweck zu verwenden und ihre Konstruktion oder ihren Betrieb nicht zu verändern.

14.13 Ein wie auch immer gearteter Verstoß gegen die vorstehenden Bestimmungen führt zum Erlöschen der Garantiepflicht für Mängel.

14.14 Die Garantie ist nicht übertragbar und gilt nur für den Rechnungsinhaber.

 

15. Haftungsbeschränkung

15.1 Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen und unbeschadet der Haftung für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Flodraulic, werden alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, die nicht in diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehen sind, ausdrücklich ausgeschlossen.

15.2 Flodraulic haftet gegenüber dem Kunden ausschließlich für das ordnungsgemäße Funktionieren und den Betrieb der gelieferten Produkte in Bezug auf die in der Auftragsbestätigung und auf der Website ausdrücklich angegebenen Eigenschaften und Leistungsklassen. Die Schadensersatzhaftung von Flodraulic ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Innerhalb der Grenzen des obigen Absatzes 15.1 haftet Flodraulic gegenüber dem Kunden in keinem Fall für Folgeschäden, indirekte oder zufällige Schäden, entgangene Gewinne oder Einnahmen oder Geschäftschancen, noch übersteigt die Gesamthaftung von Flodraulic, aus welchem Grund oder Titel auch immer, die sich aus der Verletzung des Vertrages gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt oder damit zusammenhängt, den Gesamtkaufpreis, den der Kunde für das Produkt gezahlt hat, das zu der Haftung geführt hat.

15.3 Flodraulic haftet in keinem Fall für den mangelhaften Betrieb von Maschinen oder Anlagen, die vom Kunden oder von Dritten unter Verwendung der von Flodraulic gelieferten Produkte hergestellt oder montiert wurden, selbst wenn die einzelnen Produkte nach den von Flodraulic zur Verfügung gestellten Plänen oder Zeichnungen an diesen Maschinen oder Anlagen angebracht oder eingebaut wurden.

15.4 Flodraulic kann in keinem Fall für eventuelle Aussetzungen oder Unterbrechungen des Betriebs der Website haftbar gemacht werden, auch nicht für eventuelle Ungenauigkeiten, die auf eine bestimmte Konfiguration des Kundencomputers oder dessen Fehlfunktionen zurückzuführen sind.

15.5 Flodraulic kann in keinem Fall für Schäden haftbar gemacht werden, die durch das Produkt an beweglichen oder unbeweglichen Gütern nach der Lieferung an den Kunden entstehen. Flodraulic haftet in keinem Fall für Schäden an den vom Kunden hergestellten Produkten oder an Produkten, die mit Produkten des Kunden hergestellt wurden.

15.6. Der Kunde verpflichtet sich, Flodraulic von jeglichen Ansprüchen und/oder Klagen freizustellen, die vom Endkunden und/oder von Dritten gegen Flodraulic im Zusammenhang mit angeblichen Mängeln des Produkts erhoben oder eingereicht werden.

15.7 Der Kunde stellt Flodraulic außerdem von allen Ansprüchen aus Schäden frei, die durch die Verwendung oder den Betrieb der Produkte aufgrund einer unsachgemäßen Installation, Reparatur, Wartung oder Bedienung der Produkte durch den Kunden, aufgrund des Versäumnisses des Kunden, sein Personal in Bezug auf den ordnungsgemäßen Betrieb der Produkte angemessen zu schulen, oder aufgrund der Nichteinhaltung der diesbezüglich geltenden Gesetze oder Vorschriften entstehen.

 

16. Eigentumsvorbehalt

16.1 Flodraulic behält sich das Eigentum an den Produkten bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden, d. h .einschließlich aller Nebenkosten, wie z. B. Zinsen, Gebühren, Zölle, Auslagen usw., vor. Das Eigentum an den Produkten verbleibt daher ausschließlich bei Flodraulic, bis alle vom Kunden geschuldeten Beträge bezahlt sind.

16.2 Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte zu lagern und zu verwahren, sobald sie ihm nach der Lieferung zur Verfügung gestellt werden und bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche einschließlich der Flodraulic im Rahmen der Geschäftsbeziehung zustehenden offenen Saldoforderungen. Die Firma Flodraulic hat das Recht, die Produkte jederzeit zu inspizieren und zu prüfen, auch durch ihre Mitarbeiter und/oder ihr Personal in den Räumlichkeiten des Kunden.

16.3 Dem Kunden ist es untersagt, das betreffende, unter Eigentumsvorbehalt stehende Produkt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises zu veräußern, zu verschenken, zu tauschen, zu veräußern oder anderweitig zu übereignen oder in irgendeiner Weise Dritten zur Nutzung zu überlassen, zu verpfänden, zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu verändern oder Pfandrechte oder Sicherungsübereignungen zu bestellen.

16.4 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, vorausgesetzt, dass er sich das Eigentum vorbehält und die Forderungen aus der Weiterveräußerung sicherheitshalber an Flodraulic abtritt.

16.5 Der Kunde tritt hiermit die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen mit allen Sicherheiten, die er für die Forderungen erwirbt, an Flodraulic ab. Diese Forderungen dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware selbst. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von Flodraulic bezogenen Waren weiterveräußert, so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verkauften Waren an Flodraulic abgetreten. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren verbunden, so setzt sich der Eigentumsvorbehalt an der neu entstandenen Vorbehaltsware fort. Flodraulic erwirbt dadurch einen Miteigentumsanteil im Verhältnis des Wertes (Rechnungswert) der Vorbehaltsware zum Wert der anderen verbundenen Waren oder zum Wert der gesamten neu entstandenen Vorbehaltsware, falls diese Kriterien nicht zutreffen.

16.6 Der Kunde ist verpflichtet, die Firma Flodraulic unverzüglich schriftlich von einer Pfändung oder einem sonstigen Zugriff Dritter auf die gekauften Produkte zu benachrichtigen, indem er unverzüglich alle für notwendig oder erforderlich erachteten Maßnahmen ergreift und durchführt, diese Maßnahmen zu beseitigen und Flodraulic die Möglichkeit zu geben, ihre Eigentumsrechte vor den zuständigen Gerichten geltend zu machen. Der Kunde trägt alle Kosten, die zur Aufhebung der Pfändung oder zur Rückgabe der Vorbehaltsware erforderlich sind.

 

17. Geheimhaltung

17.1 Alle nicht öffentlichen, vertraulichen oder urheberrechtlich geschützten Informationen von Flodraulic, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Spezifikationen, Muster, Modelle, Entwürfe, Pläne, Zeichnungen, Dokumente, Daten, Geschäftsabläufe, Kundenlisten, Preise, Rabatte oder Nachlässe, die dem Kunden von Flodraulic mündlich oder in schriftlicher, elektronischer oder sonstiger Form oder Medien offenbart oder zugänglich gemacht werden, und unabhängig davon, ob sie als „vertraulich“ gekennzeichnet, bezeichnet oder anderweitig identifiziert sind, sind im Zusammenhang mit dem Vertrag vertraulich und ausschließlich für die Erfüllung des Vertrags bestimmt und dürfen nicht offengelegt oder kopiert werden, es sei denn, Flodraulic hat dies schriftlich genehmigt. Auf Verlangen von Flodraulic hat der Kunde alle von Flodraulic erhaltenen Unterlagen und sonstigen Materialien unverzüglich zurückzugeben. Flodraulic hat bei einem Verstoß gegen diesen Abschnitt Anspruch auf Unterlassung. Dieser Abschnitt gilt nicht für Informationen, die: (a) öffentlich zugänglich sind; (b) dem Kunden zum Zeitpunkt der Offenlegung bekannt sind; oder (c) der Kunde rechtmäßig auf nicht vertraulicher Basis von einem Dritten erhalten hat. Im Gegenzug verpflichtet sich Flodraulic, alle vom Kunden erhaltenen Daten, Informationen und Materialien vertraulich zu behandeln und nicht für andere Zwecke zu verwenden, als für die, für die sie zur Verfügung gestellt wurden.

17.2 Solche vertraulichen Informationen dürfen von Flodraulic nur auf ausdrückliches Ersuchen der Justizbehörde oder einer anderen zuständigen Behörde weitergegeben werden.

17.3 Die Offenlegung von vertraulichen Informationen, die der Kunde erhalten hat, wird von der Firma Flodraulic auf ihre Mitarbeiter, Vertreter und professionellen Berater oder Lieferanten auf einer Need-to-know-Basis beschränkt und unter der Voraussetzung, dass diese zu einer ähnlichen Vertraulichkeitsverpflichtung verpflichtet sind, wobei Flodraulic dennoch für jegliche Verletzung ihrerseits haftbar ist.

17.4 Die Firma Flodraulic sichert zu und gewährleistet, dass sie alle angemessenen Schutzmaßnahmen ergreift, um die Vertraulichkeit der vom Kunden offengelegten Informationen und Daten innerhalb ihrer Geschäftsorganisation zu wahren.

 

18. Schutz von personenbezogenen Daten

18.1 Soweit es für die Erfüllung der Verpflichtungen von Flodraulic erforderlich ist, werden die personenbezogenen Daten des Kunden von Flodraulic unter Beachtung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG), gespeichert und verarbeitet.

18.2 Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Datenschutzhinweis gemäß Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung, der auf unserer Website unter der Rubrik Datenschutzinformationen verfügbar ist.

18.3 Jede Vertragspartei verpflichtet sich, die andere Vertragspartei von allen Schadensersatzansprüchen freizustellen, die sich aus einer rechtswidrigen Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund der Nichteinhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ergeben.

 

19. Rechte an geistigem und gewerblichem Eigentum

19.1 Der Kunde erklärt, erkennt an und akzeptiert, dass der Inhalt und die Struktur der Website (z. B., aber nicht ausschließlich Domainnamen, Texte, Fotos, Bilder, Marken und andere Handelszeichen, Illustrationen, Bilder, Logos usw.) Eigentum der Flodraulic sind.  

Die Website wird von Flodraulic verwaltet, und es ist verboten, sie ohne deren vorherige schriftliche Zustimmung zu kopieren, zu vervielfältigen oder auf irgendeine Weise zu veräußern.

19.2 Die vollständige oder teilweise Vervielfältigung, aus welchem Grund und auf welchem Medium auch immer, sowie die Änderung oder Verwendung der auf der Website verfügbaren Markenzeichen und/oder anderer Handelszeichen, Illustrationen, Bilder, Fotos und Logos ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Flodraulic verboten.

19.3 Alle gewerblichen und/oder geistigen Eigentumsrechte (z. B. Patente, Marken, Zeichnungen und Modelle, Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Urheberrechte, technische und kommerzielle Informationen über die Produkte sowie jegliche von Flodraulic gelieferte Software), die sich auf die Produkte beziehen und/oder mit ihnen verbunden sind und/oder mit ihnen in Zusammenhang stehen, eingetragen oder nicht, die von Flodraulic vor Vertragsabschluss und im Zuge der Vertragserfüllung geschaffen und/oder erworben wurden, sind das alleinige und ausschließliche Eigentum von Flodraulic.

Der Kunde verpflichtet sich, jedes Verhalten zu unterlassen, das diese Rechte verletzen oder beeinträchtigen könnte.

19.4 Im Falle von Streitigkeiten und/oder Ansprüchen und/oder Klagen Dritter, die sich auf die Verletzung gewerblicher und/oder geistiger Eigentumsrechte im Zusammenhang mit dem vertragsgemäß gelieferten Produkt beziehen, wird Flodraulic nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (i) dem Kunden das Recht gewähren, das Produkt weiter zu nutzen (ii) das Produkt durch ein anderes Produkt oder Teile davon ersetzen, das eine ähnliche Funktionalität aufweist und keine gewerblichen und/oder geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt (iii) das Produkt so ändern, dass es keine gewerblichen und/oder geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzt (iv) das Produkt oder Teile davon zurücknehmen und dem Kunden den Kaufpreis abzüglich der Abnutzungskosten erstatten. Soweit gesetzlich zulässig, sind die oben genannten Rechtsmittel die einzigen Maßnahmen, die dem Kunden zur Verfügung stehen, und in jedem Fall übersteigt die Haftung von Flodraulic nicht den vom Kunden für das beanstandete Produkt gezahlten Kaufpreis.

19.5 Soweit gesetzlich zulässig, ist Flodraulic gegenüber dem Kunden in keiner Weise haftbar, und die oben genannten Rechtsmittel sind daher nicht anwendbar, wenn gewerbliche und/oder geistige Eigentumsrechte Dritter verletzt werden, die sich ergeben aus (a) der Änderung von Produkten durch den Kunden und/oder seine Beauftragten, (b) der Montage von Produkten mit anderen Produkten, (c) der Verwendung von Produkten in Prozessen, die vom Kunden und/oder seinen Beauftragten durchgeführt werden, oder (d) der Einhaltung von Anweisungen, Zeichnungen, Entwürfen und Spezifikationen des Kunden durch Flodraulic. In solchen Fällen verpflichtet sich der Kunde, Flodraulic von jeglichem Schaden, Kosten oder Haftung, aus welchem Grund auch immer, zu Lasten des Kunden und/oder von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit den vorgenannten Fällen freizustellen.

 

20. Mitteilungen

20.1 Alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Vertrag bedürfen der Schriftform in englischer oder deutscher Sprache und müssen persönlich, per E-Mail, Fax, Einschreiben oder Kurierdienst durch ein international anerkanntes Kurierunternehmen zugestellt werden. Mitteilungen sind an die Flodraulic, flodraulicgmbh@flodrauliceurope.com oder Flodraulic GmbH, Im Haslet 38, 93086 Wörth an der Donau zu adressieren.

 

21. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

21.1 Soweit nichts anderes bestimmt ist, ist Leistungs- und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsparteien der Geschäftssitz von Flodraulic in Regensburg, Deutschland.

21.2 Der Gerichtsstand für alle Klagen, rechtlichen Schritte oder Verfahren, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Gültigkeit, Durchsetzung, Auslegung und Beendigung des Vertrages zwischen Flodraulic und dem Kunden ergeben, ist ausschließlich das zuständige Gericht am Geschäftssitz von Flodraulic, und jede Partei unterwirft sich unwiderruflich der ausschließlichen Zuständigkeit dieses Gerichts in allen solchen Klagen, rechtlichen Schritten oder Verfahren. Flodraulic ist berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend zu machen und diesen zu verklagen.

21.3 Für alle Fragen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag und diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen ergeben, sowie für alle Rechtsbeziehungen zwischen Flodraulic und dem Kunden gilt das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des „Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980“ (CISG).

 

22. Sonstiges

22.1 Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, hat die Nichtausübung oder Verzögerung der Ausübung von Rechten oder Rechtsmitteln durch eine der Vertragsparteien im Zusammenhang mit dem Vertrag und diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen keine Auswirkungen auf diese Rechte oder Rechtsmittel, gilt nicht als Verzicht auf diese Rechte oder Rechtsmittel oder schließt deren Ausübung zu einem späteren Zeitpunkt aus.  Die einmalige oder teilweise Ausübung eines solchen Rechts oder Rechtsbehelfs schließt eine weitere Ausübung dieses Rechts oder die Ausübung eines anderen Rechtsbehelfs nicht aus.

22.2 Der Kunde darf den Vertrag weder ganz noch teilweise abtreten, noch seine Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag übertragen.

22.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder deren Anwendung von einem zuständigen Gericht für rechtswidrig, unwirksam, nichtig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen als Ganzes. Die ungültigen oder unwirksamen Bestimmungen werden von den Parteien durch eine gültige und wirksame Bestimmung ersetzt, die der Absicht der ungültigen oder unwirksamen ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

22.4 Die Vertragssprache ist Deutsch. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der deutschen und der englischen Fassung des Vertrages sowie jeder anderen Sprachfassung ist die deutsche Fassung maßgebend.

22.5 Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform und müssen von beiden Parteien unterzeichnet werden.